Wer sind solche Komiker
Es gibt eben doch eine STVO und in ihr wird siehe § 12 geregelt wann und wo man nicht Parken darf. Aber was ist Halten und wann fängt Parken an.Den Buchstaben nach ist dem zufolge: -Fahrzeug anhalten und drin sitzenbleiben = HALTEN! -Wenn das HALTEN länger als 3 Minuten dauert wird daraus PARKEN! -Wenn ich das Fahrzeug jedoch verlasse, ist SOFORT ab der ersten Sekunde der Tatbestand des PARKENS erfüllt. So mancher Gesetzeshüter und auch Gerichte so wie die meisten Kraftfahrer ohne hin.legen diese reine buchtäbliche Interpretation großzügiger aus.Das ist durchaus nachvollziehbar.Nicht nur daß man nicht päpstlicher wie der Papst sein will.Sondern es macht auch Sinn erstens haben sich auch bei etlichen kleineren Vergehen tolerande Vorgehensweisen durchgesetzt und zweiten schießt man nicht mit Kanonen auf Spatzen.Deshalb interpretiert man den Unterschied zwischen Halten und Parken überwiegend folgentermasen. Halten = bis zu 3 Minuten, wobei man sich in Reichweite des Fahrzeuge...
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